Der Kantonsrat und Regierungsrat unterbreiteten den Schwyzer Bürgerinnen und Bürger die kantonale Vorlage der Teilrevision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen (Streichung der Gemeindebeiträge an die Ergänzungsleistungen).
Die Schwyzer Stimmbevölkerung hat diese Änderung nun mit 59.73 Prozent angenommen. Der Bezirk Höfe stimmte mit 50.5 Prozent und der Bezirk March mit 62.3 Prozent dafür. Das heisst, der Kanton Schwyz muss die Beiträge der Gemeinden an die Ergänzungsleistungen übernehmen.
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen werden die Gemeinden von den Beiträgen an die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) vollständig entlastet. Die Kosten für die EL werden nach Abzug des Bundesbeitrages nur noch durch den Kanton getragen. Dadurch wird die Hälfte der Kosten für die EL nicht mehr nach Einwohnerzahl den einzelnen Gemeinden belastet, sondern die gesamten kantonalen EL-Kosten werden durch die Steuerzahler direkt über die Kantonssteuern nach ihrer Steuerkraft getragen.