Vergangene Woche wurde in Wollerau in der Überwachungsfalle des Amtes für Landwirtschaft ein Maiswurzelbohrer festgestellt. Deshalb wird nun im Zehn-Kilometer-Umkreis um den Fundort ein Gebiet ausgeschieden, in welchem aufs Folgejahr zwingend ein Fruchtfolgewechsel gemacht werden muss.
Dies heisst also, dass auf den Flächen, auf welchen dieses Jahr Mais stand, nächstes Jahr kein Mais angebaut werden darf. Dies betrifft sowohl die Gemeinden im Kanton Schwyz, als auch die Gemeinden der angrenzenden Kantone, welche sich innerhalb des Kreises von zehn Kilometern befinden.
Nichts falsch gemacht
Der Maiswurzelbohrer ist als Quarantäneschädling eingestuft, da er in der Schweiz noch nicht flächendeckend vorkommt. Im angrenzenden Ausland bestehen keine Regulierungsmassnahmen gegen den Maiswurzelbohrer, weshalb in grenznahen Regionen regelmässig Käfer einfliegen und Massnahmen in Form eines obligatorischen Fruchtfolgewechsels ergriffen werden müssen.
Der Käfer wird aber auch durch Transportmittel wie den Zug oder Lastwagen verschleppt, wodurch auchim Landesinnern gelegentlich Fänge registriert werden. Deshalb werden von den kantonalen Pflanzenschutzdiensten in einem vorgegebenen Raster Fallen zur Überwachung aufgestellt.
Wird ein Käfer gefunden, heisst dies nicht, dass das Feld falsch bewirtschaftet wurde. Es bedeutet lediglich, dass der Käfer in der Region vorhanden ist und in diesem Feld eine Falle mit einem Lockstoff stand, um ihn zu detektieren.