Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Region
29.08.2021
27.08.2021 10:31 Uhr

Scheidungskrieg vor Gericht ausgetragen

Ein Streit eines inzwischen geschiedenen Ehepaars wurde am Wollerauer Bezirksgericht ausgetragen. (Symbolbild)
Ein Streit eines inzwischen geschiedenen Ehepaars wurde am Wollerauer Bezirksgericht ausgetragen. (Symbolbild) Bild: Unsplash
Via Strafbefehl wurde eine 41-jährige Höfnerin angeklagt, ihren Noch-Ehemann beleidigt und ihn in rufschädigender Weise beschuldigt zu haben. Sie wurde vom Bezirksgericht Höfe schuldig gesprochen.

Am Dienstag, 24. August, fanden sich ein Mann und eine Frau im Bezirksgericht Wollerau ein, sie als Angeklagte, er als Privatkläger. Per Strafbefehl war die Höfnerin der üblen Nachrede und der Beschimpfung angeklagt.

Der Strafbefehl benennt den Sachverhalt folgendermassen: Im Februar 2020 bezeichnete die Frau ihren von ihr getrennt lebenden Ehemann in einem von ihr verfassten und an die Kesb adressierten Schreiben wissentlich als «psychisch kranken Verbrecher». Der Noch-Ehemann fühlte sich in seiner Ehre angegriffen und sah seinen Ruf, ein anständiger Mensch zu sein, in Frage gestellt. Seine Noch-Frau konnte dies abschätzen und habe es zumindest in Kauf genommen.

Emotionen kochen hoch

Der zweite Punkt der Anklage bezog sich auf eine Aussage der Frau, etwa zur gleichen Zeit, bei einem Standortgespräch der Heilpädagogischen Schule eines ihrer Söhne. Sie habe dort zu ihrem Mann gesagt «Du bist der Teufel » und «Du bist vom Teufel besessen».

In der Befragung gab die Angeklagte an, dass sie oft signalisiert habe, Probleme mit ihrem Mann zu haben. «Ich habe diese Worte gewählt, weil ich als Mutter emotional bin.» Die 41-Jährige bestätigte, den Brief geschrieben zu haben. Die Beschimpfung habe sie so aber nicht gesagt. Sie lebe in dauerndem emotionalen Stress.

Ausführungen ufern aus

Vor dem Bezirksgericht Höfe dann das Unvermeidliche: Als der Noch-Ehemann als Auskunftsperson auftritt, ufern die Ausführungen aus und die Emotionen auf der Gegenseite kochen hoch. Es geht nicht mehr nur um die erwähnten Aussagen, sondern um die Kinder, die Jobs und die Finanzen.

Jede Partei tut das Ihre, um sich in besserem Licht darzustellen, wobei er eher gelassen bleibt und sie eher etwas aufbrausend reagiert. Die Richterin sagt beiden mehrmals, dass das, was sie vorbringen, nicht Gegenstand der jetzigen Verhandlung ist.

Schuldspruch für Frau

Das Gericht befand die Angeklagte nach der Verhandlung für schuldig in beiden Punkten. Die üble Nachrede sei tatsächlich ehrverletzend und bei der Beschimpfung liege zumindest die Möglichkeit der Bestätigung der Worte vor.

Die Frau wurde zu einer Strafe von acht Tagessätzen à 100 Franken, bedingt auf zwei Jahre und einer Busse von 200 Franken verurteilt. Die Gerichtskosten von 800 Franken muss sie ebenfalls auf sich nehmen.

Redaktion March24 & Höfe24