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25.08.2021
16.11.2021 13:41 Uhr

Fall Thomas Jantz: Kam es zu einem Vergleich?

Das Verfahren um ein mögliches Scheindomizil von Thomas Jantz ist abgeschlossen.
Das Verfahren um ein mögliches Scheindomizil von Thomas Jantz ist abgeschlossen. Bild: Anouk Arbenz
Laut dem Bezirksgerichtspräsidenten Thomas Jantz hat die Zürcher Steuerverwaltung das Verfahren gegen ihn wegen Verdachts auf ein Scheindomizil abgeschlossen. Er müsse keine Nach- oder Strafsteuern zahlen.

Diesen Frühling leitete die Steuerverwaltung Zürich mit Unterstützung der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz Ermittlungen gegen Thomas Jantz ein, dem Präsidenten des Bezirksgerichts March. Der Verdacht: Scheindomizil. 

So haben die Steuerbehörden Dokumente zu Gesicht bekommen, die belegen sollen, dass Thomas Jantz seit 17 Jahren in der Stadt Zürich und gar nicht in Wollerau wohnt, wo er seine Steuern bezahlt (wir berichteten im Mai). Ist es nun zu einem Vergleich zwischen der Zürcher Steuerverwaltung und Thomas Jantz gekommen, wie gewisse Kreise wissen wollen?

Eingestellt oder abgeschlossen?

Wie schon im Mai nimmt Thomas Jantz auf Anfrage über eine Kommunikationsagentur Stellung zu den Ermittlungen. Es seien keine Gelder geflossen, heisst es. «Die Steuersituation wurde von den Zürcher Steuerbehörden geprüft und das entsprechende Verfahren in der Zwischenzeit ohne Nach- oder Strafsteuern eingestellt.

Das abgeschlossene Steuerverfahren hat keinen Einfluss auf Herrn Jantz’ Funktionals Bezirksgerichtspräsident. Weiter wird sich Herr Jantz nicht zur Situationäussern», teilt sein Kommunikationsberater Jörg Röthlisberger von der GLT Communications AG schriftlich mit. Ja was jetzt – ist das Verfahren abgeschlossen oder wurde es eingestellt?

Röthlisberger: «Das Verfahren wurde eingestellt.»

Markus Beeler, Vorsteher der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, erklärt, wann es generell zur Einstellung eines Verfahrens kommen kann, das Verfahren also nicht bis zum Ende durchgeführt wird: «Hauptgrund für eine Einstellung ist in der Regel der Umstand, dass sich der Verdacht im Laufe der Abklärungen nicht bestätigt hat. Mögliche weitere Gründe für die Einstellung könnten die Verjährung oder ein zu geringer Steuerbetrag sein.» 

Komme es aber zu einem Vergleich, weil der Steuerpflichtige die Sachlage anerkenne, werde das Verfahren nicht eingestellt, sondern aufgrund eines Vergleichs abgeschlossen.

Darauf angesprochen, antwortet Röthlisberger für Thomas Jantz: «Die Faktenlage ist eindeutig und klar. Das Verfahren wurde eingestellt. Und damit abgeschlossen.» Ein Vergleich könnte etwa so aussehen, dass ein Teil des geschuldeten Geldes freiwillig an den Kanton mit dem Steueranspruch bezahlt wird. 

Generell gilt: Man einigt sich auf so viel, dass es noch weh tut, aber nicht so viel, dass es die steuerpflichtige Person in den Ruin treibt. Ob sich dies im Fall Thomas Jantz so abspielte, darüber hüllen sich die Zürcher Steuerverwaltung und die Kantonale Steuerverwaltung Schwyz in Schweigen und verweisen auf das Steuergeheimnis.

 

 

KORREKTUR

Im Leadtext hatte sich ein grober Fehler eingeschlichen. Der vorherige Leadtext gehört zu einem anderen Artikel. Wir bitten vielmals um Entschuldigung. 

Anouk Arbenz, March24 & Höfe24