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18.08.2021
18.08.2021 13:53 Uhr

Kollision mit Polizeiauto – Freispruch für Höfnerin

Auf der Sihleggstrasse in Wollerau ereignete sich vor zwei Jahren die Kollision zwischen einem Personenwagen und einem Polizeifahrzeug.
Auf der Sihleggstrasse in Wollerau ereignete sich vor zwei Jahren die Kollision zwischen einem Personenwagen und einem Polizeifahrzeug. Bild: Anouk Arbenz
Dürfen Blaulichtfahrzeuge alles? Ist man schuldig, wenn man nicht aus dem Weg geht – ja gehen kann? In dieser Sache musste kürzlich das Bezirksgericht Höfe entscheiden. Der Fall ereignete sich in Feusisberg.

«Ich hatte Glück, dass ich dabei nicht ums Leben kam», sagte die Höfnerin dazu kürzlich vor Gericht. Passiert war folgendes: Am 4. Juni 2009 war die damals 80-Jährige auf der Sihleggstrasse in Feusisberg unterwegs. Als sie in die Untere Paulistrasse abbiegen wollte, knallte es – ein Polizeifahrzeug, das mit Blaulicht und Wechselklanghorn ebenfalls auf der Sihleggstrasse Richtung Wollerau unterwegs war, hatte sie mit 110 km/h überholen wollen. Das Polizeifahrzeug krachte dabei erst in den Kotflügel des BMWs der Frau und dann in einen Kandelaber. Schliesslich kam das Fahrzeug in der Wiese zu stehen. 

Busse für die Autofahrerin

Die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln hatte die Höfnerin wegen «Nichtgewährens des Vortritts dem sich durch Blaulicht und Wechselklanghorn ankündigenden Fahrzeugs der Polizei durch sofortige Freigabe der Fahrbahn» zu einer Busse von 300 Franken bestraft. Hinzu kamen Verfahrenskosten in der Höhe von 400 Franken.

Im Strafbefehl steht dazu: «Die Kollision hätte sie vermeiden können, wenn sie ständig auf die Strasse und den Verkehr geachtet hätte, wie dies von einer Verkehrsteilnehmerin erwartet wird.» Dagegen wehrte sich die Höfnerin, weshalb es kürzlich zur Gerichtsverhandlung in Wollerau kam. 

Einfach in Luft auflösen?

Man könne von der Fahrzeuglenkerin nicht verlangen, dass sie mit so etwas rechne, verteidigte sie ihr Anwalt. Die Frau habe die
Sirene erst hinter sich gehört und das Auto hinter sich gesehen, als sie schon am Einspuren war. «Wegen der Kurve», erklärte sie.

Dies habe auch der Buschauffeur bestätigt. Der Verteidiger fuhr fort: «Das Gesetz besagt nicht, dass man sofort die Strasse zu verlassen hat, wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht kommt. Das hängt von den konkreten Umständen ab. Sie konnte sich ja nicht in Luft auflösen.»

Gericht spricht 82-Jährige nun doch frei

Der Polizist habe mit seiner Fahrt mehr Menschen gefährdet, als er hätte retten können. Der Beamte war im Einsatz, nachdem in einem Haus ein Alarm ausgelöst worden war. Die gewonnenen Sekunden stünden in keinem Verhältnis zur Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden, heisst es von Seiten der Verteidigung weiter. Ausserdem hätten dem ortskundigen Polizisten die Ortsgegebenheiten sprich die Kreuzung bekannt sein müssen. 

Die Verteidigung bekam Recht: Das Gericht sprach die 82-Jährige jetzt frei. «In dubio pro reo. Wir können nicht ausschliessen, dass sie den Polizeiwagen wirklich nicht sehen konnte», lautet die Begründung. Es habe nach dem Einspuren auch Sinn gemacht, dass sie nicht einfach auf der Strasse stehenblieb, als sie dann die Sirene hörte, sondern das Manöver beendete, um die Strasse rechtzeitig verlassen zu können.

Anouk Arbenz, Redaktion March24 & Höfe24