Tiefe Furchen im Waldboden, verletzte Wurzeln, Erosion, abgebrochene Äste, zurückgeschnittene Bäume und Sträucher: Der Anblick, den die Höhronen-Wälder mancherorts bieten, ist für Pirmin Schuler alarmierend. Der Betriebsförster der Korporation Wollerau hat dem Genossenrat über seine Beobachtungen Bericht erstattet und ihn zum Handeln aufgefordert. «Ein solch rücksichtsloses Verhalten gegenüber der Tier- und Pflanzenwelt ist nicht tolerierbar», sagt er unmissverständlich. «Ausserdem ist es respektlos gegenüber der Grundeigentümerin, der Korporation Wollerau.»
Büssen ist schwierig
Verursacher der massiven Eingriffe in die Natur sind Downhill-Bikerinnen und -Biker. Annährend ein Dutzend illegal angelegte, teils bis zu vier Meter breite Downhill-Strecken, hat Schuler bis anhin ausgemacht, und es werden immer mehr. Bereits vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie hatte Schuler in seinen Wäldern eine Zunahme dieser Sportart beobachtet. Corona hat die Problematik deutlich verschärft. «Der Höhronen-Wald ist ein wertvolles Naherholungsgebiet, und wir freuen uns, wenn er als solches genutzt wird», sagt Korporationspräsident Daniel Eggler. «Es geht also keineswegs darum, die Menschen von ihm fernzuhalten.»
Eine mutwillige Verwüstung des Waldes hingegen könne die Korporation nicht hinnehmen. Bloss: Eine rechtliche Handhabe gegen die Downhill-Bikerinnen und -Biker haben Waldbesitzer nicht. Gemäss Schweizer Recht ist «das Betreten von Wald und Weide […] jedermann gestattet».
Betriebsförster Pirmin Schuler setzt deshalb vorerst auf Gespräche und Aufklärung. Wenn er den Hobbysportlern im Wald begegnet, führt er ihnen die Folgen ihres Verhaltens vor Augen, in der Hoffnung, dass seine Mahnungen gehört werden. «Leider oft vergeblich», sagt er. «Die Biker kommen immer wieder.»
Bauten nur mit Erlaubnis
Die Korporation will jetzt präventiv Hinweistafeln an den Waldzufahrtstrassen und in den Wäldern aufstellen und die Menschen für ein richtiges Verhalten im Wald zu sensibilisieren. Dazu gehört zum Beispiel, ausschliesslich die bestehenden Fuss- und Radwege zu benutzen. Ausserdem dürfen im Wald grundsätzlich keine bleibenden Einrichtungen wie Schanzen oder Kurven erstellt werden, ausser mit ausdrücklicher Erlaubnis des Grundeigentümers.
Schuler: «Wir sind gesprächsbereit. Wenn die Downhill-Biker sich bei uns melden würden, suchen wir mit ihnen gern eine konstruktive Lösung.» Es sei nicht auszuschliessen, dass die Korporation Wollerau ihnen entgegenkomme und einen Trail zur Verfügung stelle, den sie dann offiziell befahren dürfen.