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Wollerau
13.06.2021

Ergänzung des Baureglements ist genehmigt

Die Ergänzung des Wollerauer Baureglements wurde angenommen.
Die Ergänzung des Wollerauer Baureglements wurde angenommen. Bild: zvg
DieStimmbürger von Wollerau haben der Ergänzung von Artikel 30 des Baureglements mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 79,2 Prozent zugestimmt. Bei einer Stimmbeteiligung von 62,3 Prozent sprachen sich 2274 Stimmbürger dafür aus, dass Hochwasserschutzmassnahmen im überbauten Gebiet im Einverständnis und in Abstimmung mit den Grundeigentümern vorangetrieben werden können.

Nach den Unwettern im Sommer 2016 wurde unter Leitung des Bezirks Höfe das Projekt «Hochwasserschutz Krebsbach» gestartet. Das Bauprojekt für das Einzugsgebiet der Bäche Krebs-, Sihlegg- und Roosbach auf dem Gemeindegebiet von Wollerau und Feusisberg ist in Erarbeitung.

Mit Blick auf einzelne Massnahmen wird auf Privatgrundstücken Land benötigt. Um die Grundeigentümer nicht zu benachteiligen, soll die Nutzung, welche auf den für den Hochwasserschutz oder Gewässerrenaturierungen benötigten Baulandflächen liegt, auf die Bauparzelle übertragen werden können. Eine entsprechende Regelung ist im kommunalen Baureglementzu verankern. Dafür waren die dem Bürger vorgelegteTeilrevision und die Ergänzung von Artikel 30 nötig.

Nach dem klaren Ja der Stimmbürger – 2274 Jazu 534 Neinbei 63 leeren und ungültigen Stimmen – gilt neu: Werden durch Gewässerrenaturierungen oder Hochwasserschutzmassnahmen neue Gewässerflächen geschaffen, kann die verlorengehende Nutzung auf die Bauparzelle übertragen werden. Die Nutzungsübertragung ist im Grundbuch einzutragen.

Der Gemeinderat Wollerau ist erfreut über den Entscheid der Bürgerschaft. Damit können die im Verbund mit dem federführenden Bezirk Höfe geplanten Hochwasserschutzmassnahmen auch im überbauten Gebiet vorangetrieben werden. Das revidierte Baureglement ist nun noch vom Schwyzer Regierungsrat zu bewilligen. 

Redaktion March24 und Höfe24