Es ist nichts Neues, dass der Kanton Schwyz ein beliebtes Scheindomizil ist, also der Ort, wo treuwidrig der Wohn- oder Geschäftssitz begründet wird. Der Steuerwettbewerb der Höfner Gemeinden dürfte dazu beitragen. «Die Höfner Gemeinden befassen sich seit Jahren mit der Thematik», wie Albert Steinegger, Gemeindeschreiber der Gemeinde Freienbach, sagt.
Ein neueres Phänomen dürfte vermutlich sein, dass Firmen ihren Hauptsitz in einem Co-working-Space haben. Ein Hypothekenmakler mit über 300 Mitarbeitenden zum Beispiel gibt als Hauptsitz ein Coworking-Space in Ausserschwyz an. Geht das?
Markus Beeler, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, hat die Antwort: «Bei Firmen, die mit Coworking-Spaces arbeiten, ist per se noch nicht von einem Scheindomizil auszugehen. Dies hängt sehr stark von der Branche ab und davon, wie und wo die Mitarbeitenden üblicherweise arbeiten.» Wichtig sei in diesem Fall aber: «An den mitbenutzten Räumlichkeiten muss die Gesellschaft regelmässig Arbeiten verrichten.» Dies bedeutet nicht, dass die Mitarbeitenden dauernd dort arbeiten müssen. Co-working-Spaces helfen unter anderem dabei, die Büroinfrastrukturkosten von Unternehmen zu optimieren. Beeler nennt dazu gleich ein Beispiel: «Das kann ein IT-Unternehmen sein, in dem die Mitarbeitenden üblicherweise dezentral, zum Beispiel von zu Hause aus, arbeiten, aber doch aus Geschäftsgründen regelmässig auch für zentrale Aufgaben das Coworking-Space-Büro nutzen.»
Wir sind dem Thema Scheindomizile nachgegangen und beantworten die Fragen, was es mit der Doppelbesteuerung in der Schweiz auf sich hat, ob sogenannte Briefkastenfirmen illegal sind und wie viele wir davon im Kanton haben.