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Kanton
24.04.2021

«Es gibt klare Bestimmungen, wann ein Jugendlicher als Talent gilt»

Roman Landolt ist einer der beiden Talentkoordinatoren an der Talent Ausserschwyz. (Bild Irene Lustenberger)
Roman Landolt ist einer der beiden Talentkoordinatoren an der Talent Ausserschwyz. (Bild Irene Lustenberger) Bild: Irene Lustenberger
Die Talent Ausserschwyz mit Standorten in Lachen und Wollerau bietet sportlich, musikalisch oder künstlerisch begabten Jugendlichen die Möglichkeit, Talentbereich und Schule erfolgreich unter einen Hut zu bringen.

Seit 2018 werden talentierte Jugendliche in der Talent Ausserschwyz in Lachen unterrichtet, ein Jahr länger in Wollerau. Jeder Standort hat einen Talentkoordinator. In Lachen ist es Roman Landolt. «Ich bin die Schnittstelle zwischen den Talenten, den Lehrern, den Eltern und den Talentpartnern», fasst Landolt seine Arbeit zusammen. Zusammen mit Daniele Damiani, Talentkoordinator in Wollerau, sowie den beiden Schulleitern Francestg Cott und Andreas Gnos, bildet er die Talentkommission, die für die Aufnahme der Jugendlichen zuständig ist. Auch sorgt er dafür, dass die Jugendlichen den Schulstoff, den sie wegen der Trainingslager, Wettkämpfe oder Auftritte verpassen, vor- beziehungsweise nachholen.

Talentstatus und Zeitaufwand als Aufnahmekriterien

Ob ein Jugendlicher als Talent gilt und an der Schule aufgenommen wird, hängt von zwei Kriterien ab. Bei den Sportlern sei der Talentstatus relativ einfach feststellbar. «Die meisten Sportverbände sind Swiss Olympic angegliedert, und deshalb gibt es klare Bestimmungen, wann ein Talent als Talent gilt», führt Landolt aus. «Und wenn ein Jugendlicher eine Talent Card erhalten hat, wird er bei uns aufgenommen.» Bei Verbänden, die nicht Swiss Olympic angegliedert sind, verlässt sich der Koordinator auf die Beurteilung des Talentpartners respektive Trainers.

Die Musiker müssen einen Stufentest bestehen. Der Kunstbereich ist erst seit diesem Schuljahr mit einer Schülerin vertreten. «Hier verlassen wir uns auf die Einschätzung unseres Partners, der Akademie und Kunstschule Kunst7 in Altendorf», erklärt Roman Landolt. Um aufgenommen zu werden, müssen diese Talente eine Bewerbungsmappe einreichen sowie bei der Kunst7 eine Prüfung absolvieren.

Der Talentstatus ist das erste Kriterium zur Aufnahme an der Schule, die dafür investierte Zeit das zweite.«Die Jugendlichen müssen mindestens zehn Stunden pro Woche für ihr Hobby aufwenden», führt Roman Landolt aus. Dazu zählen Training, Unterricht, Wettkämpfe, Orchesterproben, Auftritte, Musiktheorie und auch das selbstständige Üben und Trainieren zu Hause.

Weniger Schulstunden

Damit die jungen Talente ihrem Hobby nachgehenkönnen, ist der Stundenplan im Vergleich zur regulärenSekundarschule reduziert. «Wir beginnen nicht vor 8 Uhr mit dem Unterricht und beenden ihn nicht nach 15.15 Uhr», erklärt der Talentkoordinator. Deshalb sei auch die Präsenzzeit deutlich tiefer. Zudem gäbe es sieben Lernatelier-Lektionen, in denen jeder Jugendliche individuell am Schulstoff arbeitet. In einigen Fächern hätten sie weniger Lektionen als die Regelklassen, aber «wir haben denselben Lehrplan und dieselben Ziele», führt Landolt aus. Fächer wie Textiles Gestalten, Hauswirtschaft und Werken stehen nicht auf dem Stundenplan. «Diese finden in den Frühlingsferien als Kompaktwochen statt», so Roman Landolt.

Nach den drei Jahren an der Talent Ausserschwyz bieten sich den Jugendlichen mehrere Möglichkeiten: Die Kunst- und Sportklasse an der Kantonsschule Ausserschwyz bietet einen nahtlosen Übergang. Eine erste solche Klasse hätte im aktuellen Schuljahr starten sollen. Wegen fehlender Anmeldungen und Kostengutsprachen aus Nachbarkantonen wurde die Einführung um ein Jahr verschoben (wir berichteten). Auch eine Berufslehre ist möglich, gibt es doch zahlreiche Betriebe in Ausserschwyz, die in Zusammenarbeit mit dem BIZ trotz zahlreicher Absenzen eine Lehre ermöglichen.

«Talentklasse ist ein Privileg»

Da die Talent Ausserschwyz auf flexible und selbstständige Unterrichtsformen – unter anderem digitale Lehrmittel – setzt, können auch schulisch nicht so starke Schüler diese besuchen. «Wenn sie den Talentstatus haben», fügt Landolt an. So kann es vorkommen, dass in einer Klasse sowohl Sekundar wie auch Realschüler unterrichtet werden. Ein Ausschluss komme nur dann infrage, wenn der Jugendliche gegen die Disziplin verstosse oder den Talentstatus verliere. «Die Talentklasse ist ein Privileg. Deshalb erwarten wir, dass die Schüler nicht nur in ihrem Talentbereich hohen Einsatz an den Tag legen, sondern auch in der Schule.»

 

Irene Lustenberger, Redaktion March24 und Höfe24