Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Feusisberg
26.02.2021
26.02.2021 08:37 Uhr

Start der Bauarbeiten im März

Das Tunnel der H8 in Schindellegi muss saniert werden.
Das Tunnel der H8 in Schindellegi muss saniert werden. Bild: claudio pfister
Das kantonale Tiefbauamt verhängt zwei temporäre Verkehrsanordnungen für die H8 und das Tunnel in Schindellegi.

Für dieses und nächstes Jahr plant das Schwyzer Tiefbauamt Arbeiten am vierspurigen Tunnel in Schindellegi. In jede Richtung soll immer eine Fahrspur offenbleiben (wir berichteten). Die Hauptarbeiten an der Tunnel­konstruktion stehen zwischen März und November an.

Das Tunnel muss besser gegen das Eindringen von Schadstoffen geschützt werden. Durch die rechtzeitige Ausführung der nötigen Arbeiten soll die Restlebensdauer von mindestens 50 Jahren garantiert werden. Nächstes Jahr werden dann die Beläge der Fahrbahn ersetzt.

Verkehr muss ausweichen

Für diese bevorstehenden Arbeiten verfügt das kantonale Tiefbauamt diverse temporäre Verkehrsanordnungen. Sie wurden im aktuellen Amtsblatt publiziert. Die folgenden betreffen den Zeitraum vom 6. April bis circa Ende Oktober sowie zwischen Mai und Juli 2022:
• Auf der Hauptstrasse Nr.8 in Fahrtrichtung Pfäffikon, circa 480 Meter vor dem Tunnel Schindellegi, wird die Höchstgeschwindigkeit auf 60km/h reduziert.
• Ein «Verbot für Fahrräder» auf der H8 in Fahrtrichtung Pfäffikon ab der Verzweigung in die gemeindeeigene Einsiedlerstrasse erlassen.
• Ein «Verbot für Motorwagen und Motorräder» (Zubringer gestattet) gilt bei der Abfahrt ab der H8 auf die gemeindeeigene Einsiedlerstrasse, ab der Verzweigung Pfäffikonerstrasse/Schulhausstrasse sowie auf der Sägereistrasse, jeweils in Fahrtrichtung Dorf Schindellegi.
• Ausserdem gilt ein «Verbot für Motorwagen und Motorräder» (Zubringer und Linienbusse gestattet) bei der Verzweigung «Adler» von der kantons- eigenen Dorfstrasse in die gemeindeeigene Dorfstrasse.

Ab 22. März bis circa Ende Oktober 2021 sowie zwischen Mai und Juli 2022 gilt zudem ein «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» auf dem Kreiselbypass Fahrtrichtung Dorfstrasse in Richtung Tunnel Schindellegi. 

Von Mitte Juli 2021 bis Ende September 2021 wird zusätzlich ein «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» bei der Einmündung der gemeindeeigenen Einsiedlerstrasse in die H8, oberhalb des Tunnels Schindellegi, erlassen. Die entsprechenden Unterlagen liegen aktuell beim Bauamt der Gemeinde Feusisberg auf. 

Patrizia Baumgartner, Redaktion March24 & Höfe 24