Der Richtplan legt als strategisches Instrument die Stossrichtung für die künftige Entwicklung der Gemeinde Wollerau fest. Die Umsetzung erfolgt auf der Basis der Zonenpläne Siedlung und Landschaft sowie des Erschliessungsplans.
Der kommunale Richtplan lag vom 14. August 2020 bis 14. Oktober 2020 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Während dieser Frist haben 21 Personen und Institutionen sowie die vier direkt angeschriebenen Nachbargemeinden eine Stellungnahme oder Eingabe eingereicht. Insgesamt wurden 67 Anträge gestellt.
Gemeinderat hält an seinen Plänen fest
Die Ortsplanungskommission hat die Eingaben bewertet und dem Gemeinderat zur Beantwortung vorgelegt. Die meisten Eingaben konnten im Sinne eines Vorgehensvorschlages zur Kenntnis genommen werden, müssen jedoch aufgrund mangelnder Zuständigkeit (ausserhalb Gemeinde) oder übergeordneten Abhängigkeiten abgelehnt werden. In Bezug auf die Eingaben, welche einen Verzicht auf die Festlegung zum Sportplatz Roos, auf den Deponiestandort Schellhammer oder auf die Junkerstrasse fordern, hat der Gemeinderat entschieden, an den vorgeschlagenen Weichenstellungen festzuhalten und auf diese nicht zu verzichten.
Auch an den vorgeschlagenen Gebieten zur Siedlungsverdichtung soll festgehalten werden. Auf eine Überdeckung des Ostportals des Blatt-Tunnels soll aktuell verzichtet werden, da dies das Projekt am Westportal gefährden könnte. Der kommunale Richtplan wird nun dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt.