Glücklicherweise hielt sich die betroffene Person vorbildlich an die vorgegebenen Massnahmen im Schutzkonzept, wie die Gemeinde Wollerau mitteilt.
Bis und mit 8. Februar
Nach Rücksprache mit den zuständigen kantonalen Stellen (Kantonsarzt und Schulinspektorat) müssen sich die Schülerinnen und Schüler dieser Klassein Quarantäne begeben. Für die Lehrpersonen und die im selben Haushalt wohnenden Personen gilt keine Quarantäne.
Die Erziehungsverantwortlichen sind jedoch dazu angehalten, Geschwisterkinder bereits bei den ersten Anzeichen einer Erkältung oder Krankheit zu Hause zu behalten und einen Arzt zu konsultieren. Da der letzte Kontakt mit der betroffenen Person am 29. Januar stattgefunden hat, dauert die Quarantäne bis und mit Montag, 8. Februar.