Erste Abklärungen und Studien haben gezeigt, dass die Liegenschaft KTN 818 am Fritschweg für die Realisierung einer genossenschaftlichen Wohnüberbauung grundsätzlich geeignet ist.
Für die Realisierung von preiswertem Wohnraum ist eine Anpassung der Nutzungsplanung notwendig. Dabei muss die bestehende Zonierung geändert und erweitert werden.
«Wohnzone für preiswerten Wohnungsbau Fritschweg»
Die vorliegende Teilrevision der Nutzungsplanung Fritschweg wurde inhaltlich gegenüber der öffentlichen Auflage vom 21. Juni bis 22. Juli 2013 nur marginal angepasst. Der nördliche Teil des Grundstücks Nr. 818 ist bereits rechtskräftig der Wohnzone W2 zugeordnet. Der südliche Hangteil liegt in der Landwirtschaftszone.
Es ist vorgesehen, die bestehende Wohnzone W2 in eine «Zone für preiswerten Wohnungsbau Fritschweg» umzuzonen. Weiter soll eine Fläche im Umfang von 4720 Quadratmetern von der Landwirtschaftszone in die Zone für preiswerten Wohnungsbau Fritschweg eingezont werden.
30 Tage Mitwirkung
Um eine qualitätsvolle Bebauung an der exponierten Lage sicherzustellen und die in der Machbarkeitsstudie von 2011 als wichtig erachtete Durchgrünung zu sichern, wird eine Gestaltungsplanpflicht und die Pflicht zur Durchführung eines qualifizierten Verfahrens (Studienauftrag oder Wettbewerb) erlassen.
Für die Einführung der neuen Bauzone ist im Baureglement ein neuer Artikel zu erlassen, welcher die wichtigsten Eckwerte festhält (Artikel 65a / 6a Wohnzone für preiswerten Wohnungsbau Fritschweg (WPF)).
Unterlagen zum Entwurf der Teilrevision «Nutzungsplanung Fritschweg»
Am Freitag, 8. Januar, startet das Mitwirkungsverfahren. Es dauert bis zum 8. Februar.