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Auto & Mobil
09.12.2020
07.12.2020 17:19 Uhr

100'000 Franken wegen Rechtsüberholen?

Hier nach dem Blatttunnel in Wollerau hat der in den Höfen wohnhafte Deutsche rechts überholt.
Hier nach dem Blatttunnel in Wollerau hat der in den Höfen wohnhafte Deutsche rechts überholt. Bild: zvg
Das Bezirksgericht Höfe hat Busse und Geldstrafe für einen Automobilisten, der rechts überholte hatte, stark reduziert. Bei der ursprünglichen Bemessung wurde dem Vermögen zu viel Gewicht gegeben.

Der Empfänger des Strafbefehls hatte im Januar dieses Jahres nach dem Ausgang des Blatttunnels in Wollerau in Fahrtrichtung Chur rechts überholt und auch den Blinker nicht gesetzt. Zudem war er nach Abzug der Messtoleranz 17 km/h zu schnell unterwegs.

Die Staatsanwaltschaft sprach den in den Höfen wohnhaften deutschen Staatsbürger deshalb der vorsätzlichen groben sowie der mehrfachen vorsätzlichen einfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. «Ich bin mir bewusst, dass es falsch war», sagte der Beschuldigte vor Gericht. «Es war aber keine böse Absicht und ich habe dabei auch niemanden einer Gefahr ausgesetzt», so der Unternehmer. Es sei einfach ein Reflex gewesen, da er sich das Rechtsüberholen von den USA, wo er viel zeit verbringe, gewohnt sei.

Nur Einkommen massgebend

Grund der Einsprache wardie Bemessung von Busse und Geldstrafe. Happige 10'000 Franken Busse und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 3'000 Franken auf Bewährung forderte die Staatsanwaltschaft. Viel zu viel, wie der Anwalt des Beschuldigten vor Gericht erklärte. Zwar besitze sein Mandant ein beträchtliches Vermögen aus Familienbesitz. Bei der Bemessung habe die Staatsanwaltschaft aber scheinbar viel zu stark auf diese Werte abgestützt. Dabei sei vor allem das Einkommen massgebend. 

Des weiteren habe es die Staatsanwaltschaft gänzlich versäumt, darzulegen, weshalb sie auf eine solche Höhe von Busse und Geldstrafe komme – auch dies sei zu bemängeln. Insgesamt sei die Staatsanwaltschaft «brutal über das Ziel hinausgeschossen». Der Beschuldigte legte denn auch dar, dass er keineswegs vom Vermögen lebe, sondern von seinem Einkommen. 

Der Forderung, die Höhe von Busse und Geldstrafe «drastisch zu senken», kam der Einzelrichter denn auch weitestgehend nach. Bei der Bemessung ging er von einem anrechenbaren Einkommen von gut 400'000 Franken aus. Die Busse wurde sodann um die Hälfte auf 5'000 Franken reduziert.

Eine tatsächlich drastische Reduktion erfolgte bei der Geldstrafe. Deren Vollzug wurde ebenfalls bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben, allerdings sollen nur noch 32 Tagessätze à 600 Franken fällig werden, was einer Gesamtsumme von 19'200 Franken entspricht.

Daniel Koch, Redaktion March24/Höfe24