Vier Tage nach dem verheerenden Brand in der Bar «Le Constellation» ermitteln die Walliser Behörden gegen das Betreiber-Ehepaar wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Brandstiftung. Als Brandursache gelten Wunderkerzen, die an Champagnerflaschen befestigt waren und den Schaumstoff an der Decke entzündeten. Parallel prüfen die Ermittler auch Inspektionsunterlagen der Gemeinde.
Das jüngste Opfer ist 14
Mittlerweile konnten alle Todesopfer identifiziert werden, das jüngste war 14 Jahre alt. Zahlreiche Verletzte wurden in spezialisierte Kliniken im Ausland verlegt. Das Wallis bleibt im Ausnahmezustand.
Verkleidete Reporter: Falschmeldung
Zunehmend scharf fällt die Kritik am medialen Umgang mit der Tragödie aus. Wie bekannt wurde, sah sich das Spital in Sitten gezwungen, einen Sicherheitsdienst aufzubieten, um Patienten und Angehörige vor Übergriffen zu schützen. Hintergrund: Einzelne Journalisten sollen versucht haben, sich in Spitalkleidern als Ärzte oder Pflegepersonal auszugeben, um Zugang zu Patientenzimmern zu erhalten. Diese Meldung erwies sich im Nachhinein als falsch, wie das Portal Persoenlich.com berichtet. Sie beruht auf einer vermutlich missverstandenen Aussage in einem Interview mit Eric Bonvin, dem Generaldirektor des Spitalverbunds Wallis, das in der SontagsZeitung publiziert worden war. Über den Ursprung des Fehlers gibt es noch keine Klarheit. Klar ist: Bonvin bezog sich mit seiner Aussage aber allein auf Vorfälle nach dem Busunglück in Siders im Jahr 2012, wie die Tamedia-Zeitungen am Montag richtigstellten. Das Spital Wallis hat dies am Dienstag in einem post auf LinkedIn ebenfalls richtiggestellt.
Die Frage nach der Ethik
Ungeachtet dessen: Die Meldung über dieses Vorgehen sorgte weit über die Schweiz hinaus für Empörung. Auch aus dem Ausland wird der Ton in Teilen der Berichterstattung und in sozialen Netzwerken als zynisch und respektlos kritisiert. Der Fall wirft erneut Fragen nach journalistischer Ethik, Grenzen der Recherche und dem Schutz von Opfern in Ausnahmesituationen auf. Der Schweizer Presserat reagierte am Dienstag mit einem Aufruf zur Rücksichtnahme in der Berichterstattung. Er wies Medienschaffende eindringlich darauf hin, die Privatsphäre der Opfer und deren Angehörigen zu respektieren, wie die Nachrichtenagentur sda schreibt. Die Opfer der Brandkatastrophe seien keine Personen des öffentlichen Interesses. Es gebe darum keine Notwendigkeit, Namen oder Bilder von ihnen zu veröfentlichen.
Verantwortung der Medien
Während Politik und Bevölkerung der Opfer gedenken und Einsatzkräfte würdigen, bleibt damit nicht nur die strafrechtliche Verantwortung zu klären – sondern auch jene der Medien.