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Wollerau
08.02.2022

Beide Fahrer schuld am Unfall im Blatt-Tunnel

Die Strafen für die beiden Unfallverursacher 2019 im Wollerauer Blatt-Tunnel sind gesprochen worden.
Die Strafen für die beiden Unfallverursacher 2019 im Wollerauer Blatt-Tunnel sind gesprochen worden. Bild: claudio pfister
Kürzlich befasste sich die kantonale Staatsanwaltschaft mit dem Fall vom August 2019, der Kollision auf der Autobahn A3 im Tunnel Blatt in Wollerau. Interessanterweise werden beide Provokateure bestraft. Einer der beiden hat sich zudem der üblen Nachrede strafbar gemacht.

Am 23. August 2019 um etwa 22.30 Uhr hat sich im Blatt-Tunnel in Wollerau auf der A3 Richtung Chur eine Kollision ereignet. Dazu war es gekommen, weil sich zwei Fahrer gegenseitig provoziert haben. Der «Ford»-Fahrer schloss vor dem Tunnel zu nahe auf den vor ihn fahrenden «Alfa Romeo » auf. Laut Staatsanwaltschaft betrug der Abstand im Tunnel nur wenige Meter.

Der vordere Fahrer störte sich an der geringen Distanz und machte einen sogenannten «Schikane-Stopp», indem er kurz auf die Bremse trat. Daraufhin wechselte der «Ford»-Fahrer so-fort auf die andere Spur, wodurch ein auf der Überholspur herannahendes Auto abbremsen musste. Der 37-jährige Aargauer wechselte nach dem Überholen wieder die Spur und setzte sich vor den «Alfa Romeo». Um ihn zu schikanieren, bremste er sein Fahrzeug immer wieder ab und verringerte den Abstand – dies über eine Distanz von etwa zwölf Metern.

Facebook-Kommentare mit Folgen

Wohl, um eine Kollision zu vermeiden, wich der 53-jährige «Alfa Romeo»-Fahrer nach links auf die Überholspur aus – worauf es zum Unfall kam, denn da war schon ein Auto, mit dem der 53-Jährige dann seitlich kollidierte. Die kantonale Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass nicht nur der 37-jährige Autofahrer, sondern auch der 53-Jährige mit seinem Verhalten wesentlich zum Unfallgeschehen beitrug und damit andere Verkehrsteilnehmer ernsthaft gefährdete.

Zudem stellte sich heraus, dass der «Alfa Romeo»-Fahrer Alkohol im Blut hatte – also fahrunfähig war. Seine Atemalkoholkonzentration betrug 0.25 mg pro Liter Atemluft. Beim 53-Jährigen aus Bilten kommt ausserdem noch ein Fall von «übler Nachrede» hinzu (siehe Box). 

Beleidigende Kommentare auf Facebook strafbar

Im Januar 2020 hat der Beschuldigte auf Facebook einen Post einer Schriftstellerin über eine Politikerin mit den Worten kommentiert: «Ein ganz krankes Individuum, die …». Im April 2020 hat er einen Post eines Gemeinderats kommentiert. Unter anderem mit den Worten: «Willst du diesem Darmausgang, Berufsschmarotzer und Hobby-Clown Plattform geben?» und «Er wird sich seine Kohle irgendwann selber verdienen müssen oder der Neid zerfrisst ihn vorher …» Diese Kommentare seien ehrverletzend, findet die Schwyzer Staatsanwaltschaft.

Anouk Arbenz, Redaktion March24 & Höfe24