Im März 2021 ereignete sich jenes Telefongespräch, das die beiden ehemaligen Geschäftspartner im Handwerksbereich noch beschäftigen sollte. Ein Bodenleger aus dem Kanton Zürich forderte von einem Geschäftspartner, er solle endlich die ausstehenden 22'293 Franken bezahlen. Ansonsten würde er das Bauhandwerkerpfandrecht definitiv geltend machen. Zudem drohte er an, in die Höfe zu kommen und ihm und seinem Mitarbeiter «alle Knochen zu brechen».
Bekam es mit der Angst zu tun
Der Höfner Geschäftsmann fühlte sich bedroht, kriegte es mit der Angst zu tun und zeigte den Mazedonier an. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Höfe vom Juni beinhaltete ein Strafmass, das der Beschuldigte aber nicht akzeptieren wollte.
Er wurde der «versuchten Nötigung» angeklagt. Er sollte 40 Tagessätze à 30 Franken bezahlen, bedingt auf zwei Jahre. Dazu haben sich Verfahrenskosten von 1480 Franken aufgehäuft, welche zusammen mit einer Busse von 300 Franken sofort zu bezahlen wären.
Beschuldigter wich aus
So hatten die beiden Erzfeinde am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Höfe zu erscheinen, beide taten dies ohne Rechtsvertreter. Der Mazedonier sag-te, er habe mehrfach erfolglos um das Geld gebeten, welches seinem Sohn zustehe. Der andere sei ein Betrüger, teilte er aus.
Auf den eigentlichen Vorwurf – die versuchte Nötigung – ging er nicht ein. Es gelang dem Einzelrichter trotz mehrerer Anläufe nicht, die massgebende Aussage «alle Knochen zu brechen» mit dem Beschuldigten zu erörtern. Statt diese Aussage etwa zu bedauern, stellte er eher in Abrede, sowas gesagt zu haben, wich aus oder schweifte ab: Er wolle einfach das Geld.