Das revidierte Gleichstellungsgesetz (GlG), das am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, verpflichtet Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, diese überprüfen zu lassen und die Resultate intern und extern zu publizieren.
Die Analyse des Lohngefüges basiert auf dem Referenzmonat April 2021. «Bei der Schwyzer Kantonalbank gibt es keinen Geschlechtseffekt», lautet das Fazit der Analyse der SZKB. Der festgestellte bereinigte Lohnunterschied liegt mit 2,2 Prozent deutlich unterhalb des Toleranzwertes von 5 Prozent. «Somit liegt keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor», heisst es in der Medienmitteilung.
«Die SZKB stärkt weibliche und männliche Talente»
Über ein professionelles Talentförderungsprogramm werden junge Frauen und Männer gefördert. Susanne Thellung stellt fest: «Uns ist ein hoher Frauenanteil wichtig. Talente entwickeln sich besonders gut in gemischten Gruppen, diese sind auch im Alltag wichtig, und zwar in allen Gebieten – sei es in der IT oder in der Kundenberatung.» Chancengleichheit sei für die SZKB auch bei der Rekrutierung zentral und Teilzeitpensen in den meisten Fällen möglich.
Im Arbeitsprozess bleiben
Die SZKB möchte Frauen im Arbeitsprozess halten. Dazu braucht es unterstützende Angebote. Deshalb gewährt die SZKB Betreuungsbeiträge für die externe Kinderbetreuung. Dank dieser Unterstützung entstehe ein Anreiz, überhaupt externe Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen, weil dadurch das Familienbudget weniger stark belastet wird. «Damit zählt die SZKB zu den wenigen Banken in der Schweiz, die ihre Mitarbeitenden in der Vereinbarkeit von Elternschaftund Erwerbsarbeit mit Betreuungsbeiträgen unterstützen», sagt Susanne Thellung. Nicht nur Frauen haben die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, auch für Männer sind je nach Funktion Teilzeitkarrieren möglich. Gesellschaftlich gesehen ist bezüglich der Offenheit solcher Formen noch viel Potenzial vorhanden (siehe Box).