Der Fall ist über 10 Jahre her. Damals im September 2012 wollte die Polizei einen Märchler wegen einer nicht bezahlten Steuerzinsschuld von 66.10 Franken dem Betreibungsamt zuführen. Bevor der Mann der Aufforderung der Polizei nachkam, bat er nach eigenen Angaben um die Erlaubnis, sein Fahrzeug umparkieren zu können. Die Polizisten hätten dies abgenickt und seien ihm zu seinem Lieferwagen gefolgt. Beim Fahrzeug sei es dann zu einer Verhaftung gekommen, an der sich insgesamt vier Polizisten beteiligt hätten. Statt auf dem Betreibungsamt landete der Mann zuerst im Spital Lachen und danach in der Psychiatrie Oberwil.
Freispruch für Polizisten
Die Schwyzer Strafbehörden sahen später davon ab, die Umstände des Falls zu untersuchen. Sie verfügte zwei Nichtanhandnahme- und zwei Einstellungsverfügungen. Schlussendlich gelangte der Fall ans Bundesgericht, welches die Schwyzer Justiz anwies, den Vorfall genau zu untersuchen. Dies mündete in einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft gegenüber den Polizisten – diese wurden freigesprochen.
Doch der Märchler lässt nicht locker und zog die Freisprüche wegen Verletzung von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg. Begründung: Verstösse gegen das Folterverbot und dem Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Strafe. Gerügt wird auch die lange Verfahrensdauer. Der EGMR wird nun darüber befinden.