Wenn die Eltern die verordneten Kindesschutzmassnahmen nicht bezahlen können, so stehen die Gemeinden in der Pflicht. Neu sollen sich die Gemeinden und der Kanton je hälftig diese Kosten teilen. Und dieser Kostenteiler soll künftig sowohl für die von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angeordneten als auch für die freiwilligen Kindesschutzmassnahmen im Rahmen der persönlichen Sozialhilfe der Gemeinden gelten. Damit sollen Fehlanreize vermieden werden, wonach lieber auf teurere Massnahmen zurückgegriffen wurde, die dann allerdings von anderer Stelle zu bezahlen war.
Nach geltendem Recht ist die Gestaltung der Finanzierung abhängig davon, ob die Platzierung in eine inneroder ausserkantonale Einrichtung für Kinder und Jugendliche erfolgt und ob die Einrichtung der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen unterstellt ist oder nicht. Dies führe zu Ungleichbehandlung und Missverständnissen.
Die Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit folgt vollumfänglich der Vorlage des Regierungsrates.