Am 1. Oktober 2021 hat das Parlament die vom Bundesrat vorgebrachte Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) beschlossen. Im Fokus steht eine 30-Prozent-Filmquote und die Abgabe einer Filmsteuer von vier Prozent für Streamingdienste.
Gegenwehr erhält die Vorlage «Änderung des Filmgesetzes» insbesondere durch bürgerliche Jungparteien, die gegen das Filmgesetz erfolgreich ein Referendum ergriffen haben. Am 15. Mai kommt die Vorlage an die Urne.
Investition oder Steuer?
Die Vorlage zur Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass auch Streamingdienste wie Netflix, blue oder Disney+ künftig vier Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das heimische Filmschaffen investieren müssen. Die Investition kann sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder als Abgabe in die Schweizer Filmförderung entrichtet werden. Bis dato gilt diese Verpflichtung nur für inländische Fernsehsender. Befürwortende sehen eine Stärkung des Filmstandorts Schweiz. Die Opposition sieht eine mögliche finanzielle Belastung, die schlussendlich auf die Konsumierenden abgewälzt werden könnte.
Mehr Auswahl oder Pflichtkonsum?
Ein weiterer Punkt der Vorlage sieht vor, dass das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen und Serien bestehen soll, die in Europa produziert wurden.
Befürwortende, Parlament und Bundesrat sehen in der Vorlage die Schliessung einer Gesetzeslücke, die durch den digitalen Wandel entstanden sei. Des Weiteren könne die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten beseitigt werden. Ferner sehen Fürsprechende die Stärkung des heimischen Filmschaffens und den Beitrag zur kulturellen Vielfalt des digitalen Angebotes. Die Gegenparteien monieren indes den mit der Quote von 30 Prozent verbundenen Zwang der Streamingdienste, europäische Filme zu zeigen. Beliebte internationale Filme hätten das Nachsehen.