Seit dem 24. Februar herrscht Krieg in der Ukraine. Gleich zu Beginn ihres Einmarsches griff die russische Armee den 1986 havarierten Reaktor des stillgelegten Unglückskernkraftwerks Tschernobyl an. Weitere vier Atomkraftwerke sind in der Ukraine in Betrieb. Beim russischen Angriff kommt es immer wieder zu heftigen Explosionen, auch in der Nähe von Atomkraftwerken. Es stellt sich die Frage, ob es wieder zu einem atomaren Ereignis kommen könnte, wie 1986 in Tschernobyl. Damals zog die radioaktive Wolke auch über die Schweiz. Wie kann die Schwyzer Bevölkerung vor einer radioaktiven Wolke geschützt werden? Gibt es dazu ein Schutzkonzept? Wäre das Aufsuchen der Schutzräume im Rahmen der derzeitigen Schutzraumorganisation eine taugliche Schutzmassnahme? Diese Fragen stellt Kantonsrat Bruno Beeler Anfang März der Schwyzer Regierung in einer Kleinen Anfrage.
Nationale Alarmzentrale übernimmt Führung
Der Kanton Schwyz könne seine Bevölkerung schützen, indem er die Massnahmen und Weisungen der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) umsetzt – so die Antwort des Sicherheitsdepartements. Diese übernehme bei radiologischen Ereignissen die Führung und sei die zentrale Ansprechstelle für die Kantone in Bezug auf den Bevölkerungsschutz. Ein kantonales Schutzkonzept erübrigt sich deshalb. In ihrem Schutzkonzept definiert das NAZ vier Phasen. Für die Frage relevant sind primär drei Phasen, startend mit der Wolkenphase, gefolgt von zwei Bodenphasen (siehe Abbildung).
Wolkenphase
Die Wolkenphase kann Stunden bis Tage dauern. Tritt bei einem Ereignisfall dauernd Radioaktivität aus, kann es sogar zu mehreren Wolkenphasen kommen. Dabei besteht für ungeschützte Personen und Tiere Gefahr – abhängig von der Menge der freigesetzten radioaktiven Stoffe, der Entfernung vom radioaktiven Austritt und der Wetterlage – zum Beispiel Wind.