In Zeiten von Smartphone und Social Media gehören Fotos und Filme zur Tagesordnung. Als visuelle Erinnerung festgehalten werden, wollen insbesondere die ganz speziellen Momente, so wie zum Beispiel die eigene Hochzeit oder die der Tochter, des besten Freundes, der Cousine etc. Die Frage nun aber ist: Darf die Trauung auf dem Zivilstandsamt überhaupt fotografiert oder mitgeschnitten werden?
Fotografieren und Filmen grundsätzlich erlaubt
Auf Anfrage gibt Peter Forrer, Zivilstandsbeamter in Ausserschwyz, Auskunft. Im Ehevorbereitungsgespräch würden die Zivilstandsbeamtinnen oder -beamten die Brautleute darauf hinweisen, dass das Fotografieren und Filmen in den Trauungslokalen des Zivilstandsamts Ausserschwyz grundsätzlich erlaubt sei. «Die Trauung ist ein öffentlicher Akt, es dürfen alle kommen, die wollen – die Pandemie mal ausser Acht genommen», sagt Forrer. Angesichts dessen müsste das Paar damit rechnen, dass es bei der Eheschliessung gefilmt werde.
Stillschweigen als Zustimmung
Was aber, wenn das Paar keine Fotos oder Filmaufnahmen möchte? Der Zivilstandsbeamte erklärt, dass auch dieser Fall im Vorbereitungsgespräch thematisiert werde. «Wer Foto-, Film oder Tonaufnahmen verweigert, muss vor der Trauung aktiv vor seine Gäste hinstehen und dies mündlich kommunizieren.» Ebenso darauf hinweisen, müssen das Gäste, welche Aufnahmen verweigern. «Stillschweigen», so Forrer weiter, «gilt in Bezug auf dieses Thema als Zustimmung zur persönlichen Freigabe von Ton und Bild.»